Gewässerrevitalisierungen und Hochwasserschutz – JETZT VORWÄRTSMACHEN

Mit dieser Volksmotion fordern die unterzeichnenden Personen, dass Artikel 47 des kantonalen Gewässergesetzes (SGF 812.1) abgeändert wird, damit Gewässerrevitalisierungen und Hochwasserschutzmassnahmen mit bis zu 95% (aktuell 80%) durch Bund und Kanton subventioniert werden können. Damit werden die Gemeinden bei diesen Projekten finanziell entlastet. Zudem soll in demselben Artikel die Ausnahmeregel betreffend die finanziellen Kompetenzen aufgehoben werden. Dies wird eine Beschleunigung der Verfahren erlauben. Der ausgearbeitete Entwurf der geforderten Änderung ist auf der Rückseite aufgeführt.

Edit: Unsere Medienmitteilung als Antwort auf den Staatsrat

Begründung

Die Gewässerschutzpolitik des Bundes hat zum Ziel, Flüsse, Bäche und Seeufer wieder aufzuwerten. Als Renaturierung versteht man sowohl die Revitalisierung von Fliessgewässern und Seeufern als auch die Reduktion der negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung. Es handelt sich um eine mehrere Generationen überspannende Aufgabe mit zahlreichen Synergien zwischen Gewässerschutz, Hochwasserschutz, Biodiversität und Aufwertungen wovon meist auch die Naherholung profitiert.


Im Kanton Freiburg sind die Gemeinden zuständig für Revitalisierungen und Hochwasserschutzprojekte. Der Bund kann bis zu 80% der Finanzierung dieser Projekte übernehmen und in den  meisten Fällen tut er dies auch. Da aber der Kanton Freiburg im Gegensatz zu den Nachbarkantonen die maximale Unterstützung auf 80% begrenzt, gibt es in vielen Fällen überhaupt keine finanzielle Unterstützung des Kantons.

Sogar Gelder, welche spezifisch für Revitalisierungen gesprochen werden (z.B. Kantonaler Klimaplan B.5.3.), können wegen dieser 80%-Hürde gar nicht so einfach verwendet werden. Dadurch bleibt den Gemeinden ein hoher Kostenanteil, welcher abschreckend wirken kann. Durch die Erhöhung der maximalen prozentualen Subventionierung können Revitaliserungsprojekte rascher umgesetzt werden und das kantonale Ziel (220km revitalisierte Gewässer in 80 Jahren) wird einfacher erreichbar. Mit der zusätzlich verlangten Streichung der  Beschränkung der Kompetenz des Staatsrats können zudem Projekte beschleunigt werden, weil nur noch diejenigen Projekte dem Grossen Rat vorgelegt werden, bei denen die Subvention den  Betrag von rund 5 Mio Franken überschreitet. 


Wieso sind Revitalisierungen wichtig?


Soziale Dimension

  • Revitalisierte Gewässer (Flussläufe, Seeufer) bieten Raum für Erholungs- und Freizeitzwecke
  • Die Gewässer machen nicht an den Gemeindegrenzen halt. Sie sind immer Teil eines Systems, welches eine ganze Region, bzw. den ganzen Kanton betrifft. Es ist daher gerechtfertigt,  dass sich der Kanton an diesen Arbeiten beteiligt. Dies bedeutet Solidarität innerhalb der gesamten Bevölkerung des Kantons
  • Die vom Bund vorgegebene Revitalisierungsstrategie ist ein Generationenprojekt, welches über 80 Jahre geplant ist. Wir müssen jetzt handeln und vorwärts machen, wollen wir nicht  unerledigte Aufgaben den nächsten Generationen überlassen

Wirtschaft

  • Ein regelmässiger und hoher Rhythmus bei der Umsetzung der Revitalisierungspläne ergibt entsprechend Aufträge für Baufirmen, Ingenieurbüros, Landschaftsgärtner, etc.
  • Es handelt sich oftmals um Arbeiten, die durch lokale Unternehmen ausgeführt werden können
  • Die Landwirtschaft profitiert von gesunden Gewässern (Wasserhaushalt, Grundwasser, Bewässerung etc.)
  • Durch Hochwasserschutzmassnahmen werden Vermögenswerte geschützt

Umwelt

  • Revitalisierungen von Gewässern und Seeufern sind wichtig für die Biodiversität und die ökologische Infrastruktur. Lebensraum für Tiere/Insekten und Pflanzen entsteht, bzw. wird  aufgewertet
  • Natürliche Wasserläufe tragen zum Hochwasser- und Klimaschutz bei.